Der Verein orientiert sich an den Vorgaben aus dem achten Sozialgesetzbuch (KJHG) §11 Jugendarbeit und §13 Jugendsozialarbeit. Der Schwerpunkt liegt bei der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit beinhaltet Sport, Spiel und Geselligkeit. Damit möglichst viele junge Menschen die Möglichkeit haben, an Aktivitäten teilzunehmen, sind diese als niedrigschwellige Angebote konzipiert.